Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 37b SGB V (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen oder familiären Umgebung zu ermöglichen. Im Vordergrund steht anstelle eines kurativen Ansatzes die medizinisch-pflegerische Zielsetzung, Symptome und Leiden einzelfallgerecht zu lindern.
Linderung von Beschwerden gemeinsam mit den behandelnden Ärzten und den Pflegenden. Dazu gehören unter anderem die medikamentöse und nichtmedikamentöse Behandlung von Symptomen wie Schmerzen, Luftnot, Übelkeit, Erbrechen, Angst. Ziel st die Verbesserung und Erhaltung der Lebensqualität.
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